Wer eine Wohnung in einer WEG besitzt und diese vermietet, braucht meist Sondereigentumsverwaltung.
Hier geht es nur um das Eigentum einer einzelnen Einheit, nicht um das gesamte Haus.
Beispiel:
Die Hausgemeinschaft hat eine WEG-Verwaltung für das Gebäude,
Sie als Eigentümer:in beauftragen mich zusätzlich für dein Sondereigentum – also Ihre vermietete Wohnung.
Ich übernehme dann:
- • die Mietverwaltung Ihrer Einheit
- • die Kommunikation mit Mieter:innen
- • die Nebenkostenabrechnung
- • und die Koordination kleiner Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung
⚖️ Fazit: Welche Verwaltungsform ist die richtige?
- • Für Gemeinschaften: WEG-Verwaltung
- • Für Vermieter:innen: Mietverwaltung
- • Für einzelne Wohnungen in einer WEG: Sondereigentumsverwaltung
➡️ Nicht sicher, welche Verwaltungsform Sie brauchen?
Ich berate Sie gern und finde die passende Lösung für Ihr Objekt.



