Eigentumsverwaltung – der Rundum-Service für einzelne Wohnungen

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Wer eine Wohnung in einer WEG besitzt und diese vermietet, braucht meist Sondereigentumsverwaltung.
Hier geht es nur um das Eigentum einer einzelnen Einheit, nicht um das gesamte Haus.

Beispiel:
Die Hausgemeinschaft hat eine WEG-Verwaltung für das Gebäude,
Sie als Eigentümer:in beauftragen mich zusätzlich für dein Sondereigentum – also Ihre vermietete Wohnung.

Ich übernehme dann:

  • • die Mietverwaltung Ihrer Einheit
  • • die Kommunikation mit Mieter:innen
  • • die Nebenkostenabrechnung
  • • und die Koordination kleiner Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung

⚖️ Fazit: Welche Verwaltungsform ist die richtige?

  • Für Gemeinschaften: WEG-Verwaltung
  • Für Vermieter:innen: Mietverwaltung
  • Für einzelne Wohnungen in einer WEG: Sondereigentumsverwaltung

➡️ Nicht sicher, welche Verwaltungsform Sie brauchen?
Ich berate Sie gern und finde die passende Lösung für Ihr Objekt.